Sanierung mit Sensibilität und Empathie für die Menschen
In der Sonderveröffentlichung von Handelsblatt und Euroforum, HandelsblattJournal – Ausgabe November 2013, stand Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt M.A. für ein Interview zur Verfügung. Das Interview mit dem Titel „Sanierung mit Sensibilität und Empathie für die Menschen“ können Sie hier als PDF nachlesen.
Das Handelsblatt ist eine deutsche Tageszeitung. Die Wirtschafts- und Finanzzeitung wird von der Verlagsgruppe Handelsblatt publiziert. Das Handelsblatt ist Pflichtblatt der Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Düsseldorf und erscheint von Montag bis Freitag. Es ist die auflagenstärkste deutschsprachige Wirtschafts- und Finanzzeitung und das meistzitierte Wirtschaftsmedium Deutschlands.
PDF Download: Handelsblatt Journal Interview
Über Prof. Dr. jur. Dr. phil. Thomas B. Schmidt
Rechtsanwalt Thomas B. Schmidt ist Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht und Partner der Kanzlei König Rechtsanwälte, eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Trier. Seit 1997 ist Prof. Schmidt als Insolvenzverwalter tätig und gilt als bekannter Experte für Insolvenzplanverfahren und Sanierungen. Darüber hinaus ist er auf personelle Restrukturierungen spezialisiert. Er ist Honorarprofessor der Hochschule Trier und lehrt dort seit 2002 in den Fächern Wirtschafts- und Insolvenzrecht.
Das Interview im Wortlaut
HandelsblattJournal – Sonderveröffentlichung von Handelsblatt und Euroforum, November 2013 (Unternehmensbeitrag). Thema: Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz.
Wie sind Sie zu dem Beruf des Insolvenzverwalters und Sanierers gekommen?
Durch Zufall. Mein damaliger Seniorpartner brauchte im Bereich der Insolvenzverwaltung Unterstützung und hat mich gefragt, ob ich mir das vorstellen könnte. Zum Glück habe ich „Ja“ gesagt. Denn es gibt wohl kein spannenderes Arbeitsfeld für einen Juristen.
Was fasziniert Sie an diesem Beruf?
Sie können unternehmerisch tätig sein und kreativ gestalten. Wenn man das juristische und wirtschaftliche Handwerkszeug beherrscht und für den Erfolg einer Sanierung kämpft, dann kann man zu Lösungen beitragen, an die kaum mehr einer geglaubt hat. Und das Schönste ist, man kann wunderbare Win-win-Situationen herbeiführen. Der Unternehmer behält sein Unternehmen, die Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze und die Gläubiger bekommen eine Befriedigung, die deutlich höher ist als bei einer Zerschlagung.
Welche Bedeutung hat die Sanierung von Unternehmen für die Wirtschaft?
Die Zerschlagung marktfähiger Unternehmen ist volkswirtschaftlich ein Luxus. Schaut man in die Geschichte des Sanierungsrechts, so wurde dies entwickelt, um volkswirtschaftliche Schäden zu begrenzen, die u. a. in dem Verlust von Arbeitsplätzen, Know-how und Steuereinnahmen bestehen. Wenn Gründe für einen Erhalt eines Unternehmens sprechen, gilt es deshalb alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Unternehmen fortzuführen. Darin sehe ich meine Aufgabe und mein gesamtes persönliches Engagement.
Muss ein Sanierer mit ‚harter Hand‘ agieren, um erfolgreich zu sein?
Nein, es geht bei dem Erhalt und der Fortführung eines Unternehmens nicht darum, mit Poltermethoden, etwa über radikale Entlassungen, das Ruder herumzureißen. Sie müssen eine klare Sicht der Dinge, ein hohes analytisches Vermögen, Sensibilität und Empathie für die Menschen, deren Historie und die Prozesse des Unternehmens haben, um dann auf der Sachebene die strategisch richtigen Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie so vorgehen, können Sie auch einen nachhaltigen Erfolg für das Unternehmen erzielen.
Seit Einführung des ESUG sprechen viele von einem Paradigmenwechsel. Wie beurteilen Sie diese Entwicklung?
Das ESUG hat die Branche der Insolvenzverwalter innerhalb kürzester Zeit spürbar verändert. Nicht mehr allein die Gerichte sind die „Königsmacher“. Nunmehr dürfen auch die Gläubiger und der Unternehmer selbst mitentscheiden, wer als Sanierer bzw. Insolvenzverwalter berufen wird. Denn die Auswahl des richtigen Sanierers ist oftmals eine schicksalhafte Entscheidung für das Unternehmen. Für mich persönlich hat sich das ESUG sehr positiv ausgewirkt. Früher hat mir eine positive Berichterstattung in der regionalen Presse über Sanierungserfolge paradoxerweise eher geschadet. Ging der Unternehmer zum Insolvenzgericht und äußerte den Wunsch nach dem Insolvenzverwalter „Schmidt“, hat er damit häufig das Gegenteil erreicht. Viele Gerichte haben vor dem ESUG die Auffassung „genannt – verbrannt“ vertreten. Gerade denjenigen, den man aus guten Gründen gerne gehabt hätte, hat man nicht bekommen. Das hat sich geändert.
Sie gelten als Experte bei der Erstellung und Umsetzung von Planverfahren. Woran können Sie die Besonderheit und die Erfolge festmachen?
Das Planverfahren ist nicht neu. Durch das neue ESUG bekommt es aber mehr Fahrt. Ich selbst zähle mich zu den Pionieren auf dem Gebiet der Plansanierung. Als im Jahre 2005 noch kaum jemand über die Machbarkeit von Insolvenzplänen auch für mittlere und kleine Unternehmen sprach, war ich bereits an 15 Prozent aller in Deutschland umgesetzten Pläne beteiligt. Ein besonders nachhaltiges Erlebnis für mich war die Sanierung eines Familienbetriebes mit mehr als 300 Arbeitnehmern. Der Insolvenzantrag wurde kurz nach Weihnachten gestellt und ich weiß noch genau, wie ich mit dem Seniorchef am Tisch saß und er der festen Überzeugung war, nunmehr alles zu verlieren. Obwohl er sich im Vorfeld der Insolvenz durch zwei Anwälte hatte beraten lassen, hat er von mir das erste Mal in seinem Leben den Begriff „Insolvenzplan“ gehört. Am Ende ist uns in rund 6 Monaten eine Plansanierung gelungen und das, was in Generationen aufgebaut worden war, konnte vor einer Zerschlagung bewahrt werden. Das war auch für mich ein bewegender Moment.
Als einer der wenigen Sanierer haben Sie auch eine Ausbildung als Mediator. Welche Vorteile kann dies auf eine Restrukturierung haben?
Wenn man Lösungen gestalten will, muss man regelmäßig unterschiedlichste Positionen in Einklang bringen. Das lernt man als Mediator. Und so ist es mir gelungen, dass bis heute alle meine Insolvenzpläne einstimmig angenommen wurden.
Sie haben sich auch als Sanierungsgeschäftsführer des Nürburgrings weit über die Region hinaus einen Namen gemacht. Ein besonderes Verfahren?
Ja! Der Ring war und ist ein ganz außergewöhnliches Projekt. Es fordert so ziemlich alles, worüber man sich als Sanierungsprofi in einer Insolvenz definieren kann – und mehr. Aber das wäre ein eigenes Thema.


